
Achtung:
Mit Leinöl oder leinölhaltigen Produkt getränkte Arbeitsmaterialien, wie z. B. Putzlappen,
Schwämme, Schleifstäube, Polierpads mit nicht durchgetrocknetem Öl,
luftdicht in Metallbehälter oder in Wasser aufbewahren, und beim
Verstreichen darauf achten, dass kein Öl mit porösen Dämmstoffen in
Berührung kommt, da sonst Selbstentzündungsgefahr aufgrund des
Pflanzenölgehaltes besteht.